PLATO is now presenting all products and services together with iqs Software GmbH as PeakAvenue GmbH. With PeakAvenue, we are bundling our expertise in the areas of eQMS, FMEA and risk management and will provide you with an integrated quality management system across the entire digital thread in the future.
All information about the new development of the PeakAvenue platform and our existing solutions e1ns, XERI and the Quality Center in one place
Please be assured that your account information and personal data will remain secure and confidential. All relevant data protection regulations are adhered to.
If you have any questions or need assistance, our support teams are at your disposal. Contact information can also be found on our new website.
iqs is now presenting all products and services together with PLATO GmbH as PeakAvenue GmbH. With PeakAvenue, we are bundling our expertise in the areas of eQMS, FMEA and risk management and will provide you with an integrated quality management system across the entire digital thread in the future.
All information about the new development of the PeakAvenue platform and our existing solutions the Quality Center, e1ns and XERI in one place
Please be assured that your account information and personal data will remain secure and confidential. All relevant data protection regulations are adhered to.
If you have any questions or need assistance, our support teams are at your disposal. Contact information can also be found on our new website.
Neuerungen VDA Band 2: Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Die Automobilindustrie ist geprägt von immer kürzeren Entwicklungszeiten bei einer höheren Produktvielfalt. Eine intensive Abstimmung zwischen Kunden und Lieferanten ist daher von großer Bedeutung. Bei der zunehmenden Komplexität industrieller Anforderungen muss eine störungsfreie Belieferung in vereinbarter Qualität und zum geplanten Zeitpunkt als auch in geforderter Stückzahl sichergestellt werden. Dafür wird die Kommunikation zwischen Kunde und Lieferant durch eine standardisierte Nachweisführung entlang der gesamten Supply Chain und im Rahmen der Produktionsprozesse- und Produktfreigabe-Verfahren (PPF-Verfahren) dokumentiert.
Für diese Qualitätssicherung hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) im VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen – Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)“ die zugehörigen Verfahren über die gesamte Lieferkette hinweg vertragsrechtlich gültig beschrieben.
In diesem Blogartikel zeigen wir Ihnen, was sich mit der sechsten Ausgabe des VDA Band 2 geändert hat und wie Sie diese Neuerungen softwarebasiert einfach einhalten und umsetzten können.
Neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Was hat sich geändert?
Im April 2020 erschien die sechste Ausgabe des VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“, die die kundenspezifischen Anforderungen der Automobilhersteller und ihrer Lieferanten sicherstellen soll. Ziel der Neuausgabe ist es, die gemeinsame Arbeit aller im PPF-Verfahren Beteiligten bestmöglich zu optimieren. Dafür erfolgte eine Anpassung der nötigen Anforderungen und des PPF-Verfahrens selbst.
Die sechste Ausgabe des VDA Band 2 enthält die folgenden grundlegenden Änderungen bzw. Neuerungen:
Abstimmung zum PPF Verfahren
Entfall der Vorlagestufen
Änderung der Freigabestufen
Einbindung von Software
Annährung der Nachweisführung an PPAP
Höhere Qualitätssicherung und mehr Kundenbezug
Ein hauptsächlicher Unterschied der neuen VDA Ausgabe besteht in der Auflösung der Vorlagestufen: Dadurch soll mehr Kundenbezug hergestellt werden, indem besser auf individuelle Kundenwünsche und die Vielseitigkeit der immer komplexer werdenden Produktpalette eingegangen wird.
Die zugehörigen Nachweise sollen Lieferanten über optimierte Abstimmungsverfahren der PPF dokumentieren, indem Zustand und Verfügbarkeit von projektspezifischen Musterteilen inkl. Dokumente aufgezeigt werden müssen.
Umfangreichere Neuerungen gibt es hinsichtlich des PPF-Verfahrens.
Neuerungen der Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)
In dem PPF-Verfahren sollen die gesetzlich-behördlichen Anforderungen an Produktionsprozesse und an das Produkt geprüft werden. Nur durch die Bedienung dieser Anforderungen können Spezifikationen erfüllt werden, ohne die das Endprodukt weder Freigabe noch Zulassung erhält.
Innerhalb des PPF-Verfahrens werden die Informationen über die Vereinbarungen bezüglich Umfang, Terminen und Inhalt des Produktionsprozess- und Produktfreigabe- Verfahrens zwischen Lieferanten und Kunden vereinbart. Der intensive Austausch zwischen den Beteiligten soll dabei von Anfang an sicherstellen, dass sämtliche Kundenwünsche und -anforderungen qualitativ umgesetzt werden.
Einer der wichtigsten Schritte hinter dieser qualitätssichernden Anforderung ist der Erstmusterprüfbericht.
Verpflichtender Erstmusterprüfbericht (EMPB) nach VDA
Jeder Bemusterung geht ein Bemusterungsabstimmungsgespräch voraus. Das ist zwar nicht neu, aber mit der Revision des VDA Bands ist es nun zur Pflicht geworden: Umfang, Inhalte und Zeitplan müssen vorab vereinbart werden. Die Details zur Durchführung des PPF Verfahrens und die Dokumentation werden in der Anlage 4 der Richtlinie beschrieben.
1. Deckblatt zum PPF-Bericht
Der Erstmusterprüfbericht besteht aus Deckblattinformationen, die den Umfang und den Grund der Bemusterung sowie Angaben zur Organisation, zu den Mustern und zum Kunden beinhalten. Die Organisation bestätigt mit Angaben zum Bearbeiter, Datum, Unterschrift, dass das PPF-Verfahren nach den Vorgaben durchgeführt wurde.
Die Entscheidung des Kunden, ob die Muster als kundentauglich/serientauglich, oder nicht kundentauglich/nicht serientauglich eingestuft wurden sowie der Stand des PPF-Verfahrens werden mit Angaben zum Bearbeiter, Datum, Unterschrift hinterlegt. Bei der Nicht-Serientauglichkeit muss ein neues PPF-Verfahren durchgeführt werden. Bei Serientauglichkeit kann das PPF-Verfahren zum Kunden abgeschlossen werden oder eine Aktualisierung erforderlich sein.
2. Erweiterung der PPF Bewertung
Die PPF-Bewertung wurde um die fest definierte Liste der Nachweise erweitert: Die Richtlinie gibt vor, bei welchen Nachweisen die Vorlage erforderlich ist. Der Kunde kann jedoch weitere Nachweise als erforderlich kennzeichnen. Dabei muss der Lieferant jeweils angeben, ob die Anforderung vollständig oder teilweise erfüllt wird und kann Nachweisdokumente und eine Bemerkung ergänzen.
In der Abstimmung zum PPF-Verfahren kann eine Teilebündelung festgelegt werden. Die Liste der betreffenden Teile wird im Rahmen der PPF-Bewertung aufgeführt.
Für bestimmte Kapitel soll die Organisation/der Lieferant eine Gesamtbewertung abgeben:
PPF-Deckblatt/PPF-Bewertung
Nachweise zum Produkt
Nachweise zum Produktionsprozess und generelle Nachweise
Nachweise zur Software
Diese Gesamtbewertung beinhaltet, ob die Anforderungen vollständig oder teilweise erfüllt sind und ob das PPF-Verfahren zum Kunden abgeschlossen werden kann, ob eine aktualisierte PPF-Dokumentation oder sogar ein neues PPF-Verfahren erforderlich ist. Ergänzt wird dies um eine Risikobewertung: Die Gesamtbewertung führt im Anschluss zu einer Empfehlung (kundentauglich/serientauglich oder nicht kundentauglich/nicht serientauglich) durch die Organisation/den Lieferanten.
Am Ende der PPF-Bewertung erfolgt der Kundenentscheid: Dies kann auch auf der Ebene der Nachweise erfolgen und eine nachfolgende Forderung vorzulegender Dokumente, die Akzeptanz von Abweichungen oder Abweichgenehmigungen beinhalten.
3. Produktbezogene Nachweise
Die Produktbezogene Nachweise orientieren sich an dem früheren „Messbericht“ und beziehen sich auf die Liste der Nachweise (Ordnungsnummer 3).
4. Produktionsprozessbezogene und generelle Nachweise
Die Produktionsprozessbezogene und generelle Nachweise beinhalten die Liste der Nachweisdokumente und beziehen sich auf die Ordnungsnummer 2, 4 und 5.
Bei all den Änderungen des PPF-Verfahrens stellt sich die Frage: Was bleibt gleich?
Gleichbleibender Auslöser des PPF Verfahrens
Weiterhin gleichbleibend im VDA Prozess ist die Auslösematrix des PPF-Verfahrens: Diese dient nach wie vor zur Beschreibung der möglichen vorzunehmenden Änderungen im Produktionsprozess und am Produkt selbst, und welche dieser Handlungen mit dem Kunden abzusprechen sind.
Der VDA Band 2 hat das Ziel, Prozesse zu optimieren Kundenwünsche besser zu bedienen und Verfahren zu vereinfachen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Nachweisdokumente detaillierter und strukturierter erfasst werden.
Mit der richtigen Software kann das problemlos gelöst werden.
Qualitätssicherung nach VDA Band 2 einfach umsetzen mit CAQ-Software
Die sehr umfangreiche PPF-Dokumentation lässt sich softwaregestützt einfach und übersichtlich handhaben. Gute CAQ-Systeme bieten die komfortable Bearbeitung des gesamten Vorgangs sowie den digitalen Austausch zwischen Lieferanten und Kunde zu allen nötigen Dokumentationen und Berichten:
Die Teilezeichnung ist integriert und interagiert mit den Merkmalen.
Vorhandene Dokumente lassen sich mit den Nachweisen verknüpfen.
Durch die Versionierung lassen sich die unterschiedlichen Stände der Bemusterung jederzeit nachvollziehen.
Einzelne Aufgaben können zu den PPF-Verfahren bzw. zu Merkmalen definiert werden und im einem zentralen Maßnahmenmanagement verfolgt werden.
Nach der einmaligen Erfassung der Daten können alle geforderten Berichte auf Knopfdruck erzeugt werden. Das mehrmalige Erfassen oder Übertragen von Daten entfällt.
Neue Berichte:
Deckblatt zum PPF-Bericht
PPF-Bewertung
Produktbezogene Nachweise
Produktionsprozessbezogene und generelle Nachweise
Anstehende Bemusterungen, Termine, Entscheide können über Auswertungen auch grafisch einfach visualisiert werden!
Fazit
Die sechste Ausgabe des VDA Band 2 reagiert mit seinen Neuerungen auf die nunmehr steigenden Kundenbedürfnisse und der damit einhergehenden Komplexität von Produkten. Als Maßnahme zur Qualitätssicherung sollen vor allem die Schnittstellen entlang der Supply Chain optimiert werden: Die Feinabstimmung und Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten. Anforderungen wurden erweitert und verpflichtende Dokumentationen eingeführt, die die Einhaltung aller qualitätssichernden Maßnahmen sicherstellt.
Mit softwaregestütztem Qualitätsmanagement wie der CAQ Software kann durch optimale Integration und Umsetzung der Neuerungen der digitale Austausch zwischen Lieferant und Kunde bestmöglich gewährleistet, überblickt und dokumentiert werden.
In addition to technically necessary cookies, we and our partners use technologies such as cookies or targeting and process personal data such as IP address or browser information to personalize the advertising displayed. These technologies can access your device and help us to show you more relevant ads and improve your website experience. We also use these technologies to measure results, better target our website content or integrate third-party plugins into our website. You can choose which categories you want to allow. You can adjust your selection at any time by accessing the cookie settings in the footer of the website. Details can be found in our privacy policy.
Technically necessary
Analysis
Advertising/Marketing
Other
Technically necessary
Technically necessary
These cookies and cookie-like technologies are necessary for the operation of our website. The legal basis is our legitimate interest within the meaning of Art. 6 Para. 1lit. f GDPR. Details can be found in our Privacy Policy.
Analysis
Analysis
We carry out analyses of the use of our website in order to continuously optimize our offer.
The legal basis is your consent within the meaning of Art. 6 para. 1 lit. a GDPR. You can withdraw your consent at any time. Details can be found in our Privacy Policy.
Advertising/Marketing
Advertising/Marketing
We use various services to optimize and measure the success of our online marketing activities.
The legal basis is your consent within the meaning of Art. 6 para. 1 lit. a GDPR. You can withdraw your consent at any time. Details can be found in our Privacy Policy.
Other
Other
These include, in particular, services through which we integrate third-party content on our website. These services use cookies; in particular, the IP addresses of our visitors are also transmitted to the service providers.
The legal basis is your consent within the meaning of Art. 6 para. 1 lit. a GDPR. You can withdraw your consent at any time. Details can be found in our Privacy Policy.
In addition to technically necessary cookies, we and our partners use technologies such as cookies or targeting and process personal data such as IP address or browser information to personalize the advertising displayed. These technologies can access your device and help us to show you more relevant ads and improve your website experience. We also use these technologies to measure results, better target our website content or integrate third-party plugins into our website. You can choose which categories you want to allow. You can adjust your selection at any time by accessing the cookie settings in the footer of the website. Details can be found in our privacy policy.